Handwerksordnung (HandwO)
- Handwerksordnung (HandwO)
Gesetz zur Ordnung des Handwerks vom i.d.F. vom 24.9.1998 (BGBl I 3074) m.spät.Änd. Die H. gliedert sich in: Teil I: Ausübung eines Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes; Teil II: Berufsbildung im Handwerk; Teil III: Meisterprüfung, Meistertitel; Teil IV: Organisation des Handwerks; Teil V: Bußgeld-, Übergangs- und Schlussvorschriften. Anlage A zur H. enthält das Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungspflichtige Handwerke (41 Handwerke), Anlage B Abschn. 1 das Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungsfreie Handwerke (53), und Anlage B Abschn. 2 solche, die handwerksähnlich (57) betrieben werden können, Anlage C die Wahlordnung für die Wahlen der Mitglieder der Vollversammlung der Handwerkskammern, Anlage D die Art der personenbezogenen Daten in der Handwerksrolle, in dem Verzeichnis der Inhaber eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes und in der Lehrlingsrolle. Zur am 1.1.2004 in Kraft getretenen Handwerksrechtsform siehe ⇡ Handwerksgesetzgebung.
- Weitere Informationen unter www.zdh.de.
Lexikon der Economics.
2013.
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